e-confirm GmbH Agentur für Travel.Software.Training.Consulting (nachfolgend: e-confirm)
Stand: 20. Oktober 2017
e-confirm, vertreten durch die Geschäftsführer Roman Borch und Michael Posthoff, Strausberger Platz 1, 10243 Berlin, ist eine Full-Service-Internetagentur und bietet sämtliche Dienstleistungen für das Medium Internet. In enger Zusammenarbeit mit seinen Auftraggebern entwickelt e-confirm Internetpräsentationen (Websites, Webseiten), marketingstrategische und administrative Konzepte. Zusätzlich bietet e-confirm Dienstleistungen in den Bereichen Konzeptentwicklung, Beratung und Training an. Die Konditionen und Kosten für diese Dienstleistungen werden individuell festgelegt und basieren auf einem vorhergehenden Angebot beziehungsweise auf einem zwischen e-confirm und dem Auftraggeber geschlossenem Rahmenvertrag.
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von e-confirm erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind Bestandteil aller mit e-confirm geschlossenen Dienstleistungsverträge. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und die genehmigte Nutzung der Dienstleistungen von e-confirm durch Vertragspartner des Auftraggebers, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hierdurch ausdrücklich widersprochen.
1.2. Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
1.3. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch eMail erfolgende Bestätigung des Auftrages zustande. Auch ausnahmsweise mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde.
1.4. Soweit Werbe- oder Internetagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.
1.5. In mit e-confirm geschlossenen Verträgen enthaltene Regelungen, die einzelnen Regelungen dieser AGB widersprechen, gehen diese Regelungen der AGB vor. Die Geltung der AGB im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
2.1. Beauftragungen sind für e-confirm ab dann verbindlich, wenn e-confirm sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des Auftrages nachkommt.
2.2. Bei Dienstleistungsverträgen mit e-confirm ist Gegenstand des Auftrages die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.
2.3. e-confirm wird nachträglich Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nach schriftlicher Vereinbarung akzeptieren. In diesem Fall kann e-confirm mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.
2.4. Soweit mit e-confirm geschlossene Verträge die Bereitstellung oder Vermittlung von Webspeicherplatz und Mailservern beinhalten, ist eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server eines Drittanbieters vertraglich nicht geschuldet. e-confirm schuldet insoweit nur die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik angemessenen und zumutbaren Bemühungen und Vorkehrungen, die möglichst lückelose Erreichbarkeit und Verfügbarkeit der Server zu gewährleisten. Außerhalb des Einflussbereichs von e-confirm liegende Umstände wie die Verfügbarkeit und einwandfreie Funktion von Übertragungswegen im Internet und in öffentlichen Leitungsnetzen sind in keinem Fall Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder Zusicherungen.
2.5. e-confirm ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
3.1. Daten des Auftraggebers zur Verwendung in seiner Internetpräsentation können aus Text-, Grafik-, Ton- und Videodokumenten bestehen.
3.2. Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller zur Veröffentlichung beigebrachten Daten an e-confirm trägt der Auftraggeber die alleinige rechtliche Verantwortung. Auf die Einhaltung von urheberrechtlichen Schutzrechten wird ausdrücklich hingewiesen.
3.3. e-confirm behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt offensichtlich gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten etc. verstößt.
3.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, e-confirm von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf sein bzw. ein von ihm zu vertretendes Verhalten oder Unterlassen beruhen, im Innenverhältnis freizustellen.
3.5. Bezüglich des Inhaltes der auftragsgemäßen Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber die alleinige Haftung bei etwaigen Ansprüchen geschädigter Dritter. e-confirm behält sich vor zu prüfen, ob Aufträge gegen Rechte Dritter verstoßen.
3.6. Ferner haftet e-confirm nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aus Missbrauch oder fehlerhaftem Gebrauch der in e-confirm gespeicherten Angebote erwachsen. Dies gilt insbesondere für falsche Bestellungen oder Zahlungsanweisungen.
3.7. e-confirm behält sich vor, Aufträge oder auch einzelne Aktualisierungen im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördlich Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für e-confirm wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
3.8. Insbesondere kann e-confirm bereits veröffentlichte Daten entfernen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 3.7. erfüllt werden.
4.1. Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Lieferung der Vorlagen, Daten und Manuskripte im vereinbarten Format zu sorgen.
4.2. Sind Daten auftragsgemäß von e-confirm oder von einer Agentur aufzubereiten, erhält der Auftraggeber vor der Veröffentlichung Kontrollausdrucke per eMail, Fax oder Post. Ebenfalls kann für den Auftraggeber eine geschützte Testumgebung auf einem e-confirm Server eingerichtet werden. Im Falle von Beanstandungen hat der Auftraggeber diese gegenüber e-confirm unverzüglich anzuzeigen.
4.3. Die Lieferung an e-confirm kann elektronisch, auf dem Postweg oder per Kurier erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
4.4. Die Pflicht von e-confirm zur Aufbewahrung der erhaltenen Daten endet drei Monate nach ihrer Veröffentlichung.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder enthalten sie eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine dem Vertragszweck möglichst nahe kommende rechtswirksame Regelung.
e-confirm GmbH
Travel.Software.Training.Consulting
Berlin, 20. Oktober 2017